AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Benutzerordnung des Boulderclubs

1. Benutzungsberechtigung

1.1. Die Hallenbenutzung ist kostenpflichtig. Die Preise ergeben sich aus der aktuell gültigen Preisliste. Als Nachweis für das Entrichten des Entgelts erhält jede/r Kunde/in beim Check-in einen Spindschlüssel. Dieser muss während der Dauer des gesamten Aufenthalts im Boulderclub jederzeit als Nachweis vorgelegt werden können. Jede/r Kunde/in ist verpflichtet, den Spindschlüssel beim Verlassen der Hallenräumlichkeiten im Zuge des Check-out wieder abzugeben. Der Spindschlüssel darf nicht mitgenommen werden!

1.2. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt, die Boulderwände im gesamten Boulderclub benutzen. Ausnahmen regelt die Ziffer 1.3.

Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen den Boulderclub auch ohne Begleitung der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen. Die Einverständnisformulare, die ausschließlich zu verwenden sind, liegen im Boulderclub auf oder können auf der Homepage unter Services/Dokumente herunter geladen werden. Jeder Jugendliche muss bei jedem Besuch eine Kopie des Originales mit sich führen.

1.3. Bei geleiteten Gruppenveranstaltungen hat/haben der/die jeweilige/n Leiter/Leiterin der Gruppeveranstaltung dafür einzustehen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Leiter/Leiterinnen einer geleiteten Gruppenveranstaltung müssen volljährig sein. Minderjährige Teilnehmer einer geleiteten Gruppenveranstaltung müssen beim erstmaligen Besuch des Boulderclubs das jeweils aktuelle Formblatt „Einverständniserklärung für Minderjährige“vollständig ausgefüllt im Original an der Kasse abgeben und bei jeder weiteren Veranstaltung in Kopie an der Kasse vorlegen.

1.4. Der Boulderclub und das Aerial Center sind ein Produkt der Boulderclub Kletterhallen Betriebs GmbH. Sie werden rein privatwirtschaftlich betrieben.

1.5. Die unbefugte Nutzung der Kletteranlagen und Trainingsmöglichkeiten sowie die Nutzung entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung wird mit einer erhöhten Nutzungsgebühr in Höhe von € 100,– geahndet. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Ansprüchen – insbesondere auf Schadensersatz sowie sofortigen Verweis aus der Boulderhalle und Hausverbot – bleiben daneben vorbehalten.

2. Benutzungszeiten

Die Anlagen Boulderclub und des Aerial Centers dürfen nur zu den festgelegten Öffnungszeiten benutzt werden. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Barschluss ist um 21:35. Ca. 10 Minuten später wird das Licht um 50% reduziert.

3. Haftung und Boulderregeln

3.1. Bouldern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Benutzungsregeln bestimmt, die jeder Besucher/jede Benutzerin der Boulderanlagen zu beachten hat.

Der Aufenthalt in und die Benutzung der Boulderanlagen, insbesondere das Bouldern, Slacklinen und die Benutzung der Trainingsgeräte erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von der Boulderclub Kletterhallen Betriebs GmbH, ihren Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist.

3.2. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Boulderanlage und insbesondere beim Bouldern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstigen Aufsichtsberechtigten eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen und dürfen ausschließlich unter Aufsicht der Eltern oder einer aufsichtsberechtigten Person bouldern.

Das Spielen (z.B. Abfangen, Herumlaufen etc.) im Boulderbereich und auf den Matten ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht alleine aufhalten und insbesondere dort nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.

3.3. Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass andere Boulderer jederzeit unkontrolliert von der Wand abspringen oder herunterfallen können. Dieser Gefahr ist eigenverantwortlich für sich und Dritten entgegenzuwirken (Sicherheitsabstand!). Im Besonderen ist darauf zu achten, dass eine Boulderroute immer nur von einer Person beklettert werden darf.

3.4. Als gesperrt gekennzeichnete oder für Kurse reservierte Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht bebouldert werden.

3.5. Aussteigen von Boulderwänden: Es dürfen ausschließlich jene Boulderwände von erfahrenen Boulderern, jedoch nicht von Anfängern und Kindern, ausgetoppt werden, welche am oberen Wandende bläulich umrandet sind! Ansonsten darf aus Sicherheitsgründen auf keinem Wandbereich über die Wandobergrenze geklettert werden. Die Boulderwände dürfen von oben auch nicht betreten werden.

Das Aussteigen bzw. auch das Absteigen aus den Top-out-Zonen erfolgt auf eigene Gefahr und erfordert ein gewisses Maß an Bewegungsgefühl bzw. Absprungtechnik. Das Beklettern der max. Boulderhöhe von 4,50m liegt in der Eigenverantwortlichkeit der KundInnen. Wir weisen darauf hin, dass ein unkontrollierter Absprung in Verbindung mit etwaigen gesundheitlichen Vorschädigungen (z.B. Bandscheibenvorfälle, Knie- oder Hüfterkrankungen etc.) zu einer Progression des Problems führen kann. Tasten Sie sich deshalb langsam und unter kontrollierten Umständen an höhere Boulderrouten heran.

3.6. Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung und können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Bouldernden und andere Personen gefährden oder verletzen. Die Boulderclub Kletterhallen Betriebs GmbH übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.

3.7. Lose oder beschädigte Griffe sind dem Hallenpersonal unverzüglich zu melden.

3.8. Jeder Unfall bei dem ein Kunde/eine Kundin zu Schaden gekommen ist, muss dem Thekenpersonal unverzüglich mitgeteilt werden.

4. Veränderungen, Beschädigungen und Sauberkeit

4.1. Aus gesundheitlichen Gründen empfehlen wir unseren KundInnen die Verwendung von Flüssigchalk. Die Verwendung von losem Chalk ist wegen der damit verbunden Luftbelastung möglichst zu vermeiden bzw. reduziert und sparsam einzusetzen.

4.2. Auf die Fallschutzmatten dürfen aus verletzungspräventiver Sicht keine Getränke (auch keine Plastikflaschen) mitgenommen werden. Geschirr und Gläser dürfen nur im Bistrobereich verwendet werden.

4.3. Tritte, Griffe und Griffvolumen, dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden.

4.4. Barfuß-Bouldern oder das Bouldern in Strümpfen bzw. Socken ist aus hygienischen Gründen verboten. Die Fallschutzmatten dürfen nur mit sauberen Schuhen betreten werden.

4.5. Die Anlage und das Gelände um die Anlage sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle (auch Zigarettenstummel) sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.

4.6. Das Mitnehmen von Tieren in den Halleneingangsbereich ist bis auf Widerruf erlaubt. Besitzer müssen für Sauberkeit, und keine Belästigung oder Einschränkung von anderen Personen in der Halle sorgen. Auf der Matte sind Tiere strengstens verboten. Ein Verweis kann jederzeit vom Personal ausgesprochen werden.

4.7. Fahrräder müssen vor der Anlage abgestellt werden. Sie dürfen nicht mit in die Anlagen genommen werden. Eine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl wird nicht übernommen.

4.8. Das Rauchen ist im gesamten Halleninnenbereich (Boulderbereiche, Aerial Center, Bistro, Toiletten, Umkleideräumen etc.) untersagt und nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen der Outdoor-Anlage gestattet.

4.9. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken und Wertfächern untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.

4.10. Die Spinde werden jeden Abend nach Betriebsschluss geleert. Der Inhalt wird in eine Fundkiste geleert.

4.11 In den aussteigbaren Bereichen ist das mutwillige Berühren bzw. Manipulieren der Haustechnik (Sprinkleranlage, Licht etc.) strengstens verboten! Alleine der Versuch wird mit einem Verweis geahndet. Wird durch das mutwillige Manipulieren die Sprinkleranlage ausgelöst, muss die Person für alle dadurch entstandenen Kosten aufkommen.

5. Leihmaterial

5.1. Der Entleiher/die Entleiherin ist verpflichtet das Leihmaterial mit größter Sorgfalt zu behandeln. Bei Verlust des Leihmaterials ist dieses zum Listenpreis zu ersetzen.

5.2. Der Entleiher/die Entleiherin ist verpflichtet, das Leihmaterial vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel (z. B. Scheuerstellen, etc.) zu überprüfen. Mängel sind sofort zu melden. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist der Verleiher berechtigt Schadenersatz zu verlangen.

5.3. Der Verleih erfolgt nur für die Dauer eines Ausleihtages. Verleihmaterial muss stets am Ausleihtag bis spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluss an der Kasse zurückgegeben sein. Ansonsten fallen Leihgebühren in gleicher Höhe für jeden weiteren Tag an. Es ist ein Pfand in Form eines Ausweises zu hinterlegen. Das Material darf nur im Boulderclub benutzt werden.

6. Hausrecht

6.1. Das Hausrecht über die Boulderanlagen sowie das Aerial Center übt die Boulderclub Kletterhallen Betriebs GmbH und die von ihr Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

6.2. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der Boulderclub Kletterhallen Betriebs GmbH dauernd oder auf Zeit von der Benutzung der Boulderanlagen und/oder dem Aerial Center ausgeschlossen werden. Das Recht der Boulderclub Kletterhallen Betriebs GmbH darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

7. Boulderkurse/Trainerstunden/Kindergeburtstage

7.1. Anmeldung
Die Anmeldung zu Kursen ist über unsere Homepage https://www.boulderclub.at/kursbuchung oder per Email an kurse@boulderclub.at möglich. Mit der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter ist die Anmeldung verbindlich, und diese AGB werden Bestandteil des Vertrages zwischen dir und dem Veranstalter.

7.2. Bezahlung
Die Kursgebühr ist spätestens mit beginn des Kurses zu bezahlen. Zahlungsziel für die Kursgebühr beträgt 14 Tage ab Kursanmeldung. Beginnt ein Kurs vor Ablauf dieser 14 Tage, verschiebt sich das Zahlungsziel auf den Tag des Kursbeginnes. Dafür stehen vor Ort folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Barzahlung; Zahlung mit Bankomat; Zahlung mit Kreditkarte. Weiters gibt es die Möglichkeit der Überweisung. Bei Überweisung ist als Verwendungszweck die Kursbezeichnung und das Datum des Kursbeginns anzugeben.
Bankverbindung:
IBAN: AT31 3820 6000 0014 2901                           BIC: RZSTAT2G206

7.3. Haftung
Bouldern ist eine Risikosportart. Kurse werden im Boulderclub ausschliesslich von fachkundigem Personal abgehalten. Die Boulderclub Kletterhallenbetriebs GmbH übernimmt keine Haftung für Verletzungen im Rahmen eines Kurses, sofern diese nicht auf grob fahrlässiges Verhalten des Kursleiters zurückzuführen sind.
Weiters wird keine Haftung für während der Dauer einer Kurseinheit gestohlene Gegenstände übernommen. Jeder Besucher hat die Möglichkeit wichtige persönliche Gegenstände in einem Spind zu verschliessen.
Weiters übernimmt die Boulderclub Kletterhallenbetriebs GmbH ausdrückliche keine Haftung für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Teilnahme an den Kursen, insbesondere nicht für die gesundheitliche Eignung.

7.4. Rücktritt und Stornierung
Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, seine Anmeldung zu einer Veranstaltung unter Einhaltung der nachfolgenden Fristen schriftlich per Mail an kurse@boulderclub.at zurückzuziehen. Dabei werden Gebühren in folgender Höhe anteilig vom Kursentgelt fällig:
a) ab 14 Tagen vor Kursbeginn: 25%; b) ab 7 Tagen vor Kursbeginn: 50%; c) bei 1 Tag vor Kursbeginn oder am Tag des Kursbeginns: 100%; d) bei nicht Erscheinen: 100%

Diese Gebühren gelten auch im Krankheitsfall. Erkrankt ein Teilnehmer während der Dauer eines Kurses oder kann er aus anderen Gründen einzelne oder mehrere Termine eines Kurses nicht wahrnehmen, besteht kein Anspruch auf Ersatz.

7.4.1. Terminverschiebung bei individuellen Kursen, Trainerstunden und Kindergeburtstagen

Wird ein Termin bei individuellen Kursen, Trainerstunden oder Kindergeburtstgen u.ä. seitens des Kursteilnehmers nicht wahrgenommen und es wird ein Ersatztermin vereinbart, ist der Veranstalter berechtigt eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verrechnen.

7.5.
Der Veranstalter ist berechtigt Kurse aus Teilnehmermangel abzusagen. Dies geschieht spätestens am letzten Tag vor Kursbeginn.
Sollten Kurse aus Gründen, auf die die Boulderclub Kletterhallen GmbH keinen Einfluss nehmen kann, nicht stattfinden oder abgehalten werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung.

8. Sonderbestimmungen für AbokundInnen

 8.1. Allgemeines

Der Abschluss des Abovertrages muss in schriftlicher Form mittels des dafür vorgesehenen und an der Bar erhältlichen Formulars erfolgen. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Vorhinein mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingehoben.

 

 8.2. Kündigung

Die abgeschlossene Mitgliedschaft kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf der Mindestvertragsdauer, nachher monatlich zum jeweiligen Vertragsstichtag schriftlich gekündigt werden.

Eine vorzeitige Kündigung oder ein Rücktritt von dieser Vereinbarung ist bei ordnungsgemäßer Erfüllung der selben durch die Boulderclub Kletterhallen Betriebs GmbH auch für den Fall unverschuldeter Verhinderung des Anmeldenden, ausgenommen die Verhinderung zieht das Fehlen der Geschäftsgrundlage nach sich, nicht möglich. Die vereinbarte Vertragsdauer ist sohin, sofern die beiden oben genannten Ausnahmen nicht vorliegen, bindend.

 

 8.3. Time Stop

Dem Mitglied wird zusätzlich die Möglichkeit eines Time Stop für Urlaub/Krankheit im Rahmen des auf dem Abovertrag vereinbarten Ausmaßes eingeräumt und wird im vereinbarten Ausmaß an das Vertragsende angehängt.

Der monatliche Stichtag des Bankeinzugs bleibt vom Time Stop unberührt.

 

 8.4. Zahlungsverzug

 

Kommt die Kundin/der Kunde mit einer Monatsgebühr länger als 6 Wochen in Rückstand, so gilt der Terminverlust als vereinbart, wenn die Boulderclub Kletterhallen Betriebs GmbH die Kundin/den Kunden unter Androhung dieses Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen erfolglos gemahnt hat. Unter Terminverlust ist die sofortige Fälligkeit der dann noch offenen Beträge zu verstehen.

Bei rückständigen Zahlungen ist die Boulderclub Kletterhallen Betriebs GmbH berechtigt, die Kundin/den Kunden bis zur Begleichung der aushaftenden Forderung von der Benützung der Anlage auszuschließen.

 

 8.5. Sonderregelungen für Aktions – Abos

Die in 8.2. genannten Regelungen für die Abokündigung gelten nicht für solche Aboverträge, die im Rahmen einer Prozentaktion abgeschlossen wurden. Derartige Abos gelten nach Ablauf der Mindestvertragsdauer ohne schriftliche Kündigung als beendet und können nicht zu gleichen Konditionen verlängert werden.

 

 8.6. Anerkennung AGB’s

Die Kundin/der Kunde erklärt mit dem Abschluss des Abovertrages, dass die AGB’s bekannt sind und dass bei Nichteinhaltung dieser der sofortige Ausschluss von der Benützung der Anlage ausgesprochen werden kann, die finanziellen Verpflichtungen aus dem Vertrag allerdings davon unberührt bleiben.

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